Schulanlage Dorf, Verordnung über die Benutzung

Gestützt auf das Eigentumsrecht der Einwohnergemeinde Roggliswil an ihren Schul- und Sportanlagen und gestützt auf das Gebührengesetz vom 14. September 1993 (SRL Nr. 680) erlässt der Gemeinderat folgende Verordnung für die Benützung der Schulanlage Dorf:

Informationen

Datum
1. November 2024
Herausgeber/-in
Gemeinderat

Dokumente

Name
Verordnung für die Benutzung der Schulanlage Dorf inkl. Gebü (PDF, 4.46 MB) Download 0 Verordnung für die Benutzung der Schulanlage Dorf inkl. Gebü

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