Das Bauamt ist zuständig für die Erteilung von Auskünften über die Bau- und Zonenvorschriften, die Prüfung der Baugesuche nach Massgabe der Bauvorschriften und der Zonenvorschriften der Gemeinde, die Durchführung des Baubewilligungsverfahrens (ordentliches und vereinfachtes Verfahren) und die Ausfertigung von Baubewilligungen.