Die Organisation der Gemeinden ist im Gemeindegesetz des Kantons Luzern geregelt. Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, die Legislative. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmfähigen Schweizerinnen und Schweizer ab dem vollendeten 18. Altersjahr, die nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind und die fünf Tage vor der Versammlung ihren Wohnsitz in Roggliswil begründet haben.
Die Gemeindeversammlung findet mindestens zwei Mal pro Jahr statt.