Geburt, Zivilstand und Tod
Geburt
Geburten werden der Gemeinde direkt vom zuständigen Zivilstandsamt gemeldet.
Es ist jedoch die Aufgabe der Eltern, bei der Einwohnerkontrolle eine Kopie der Krankenversicherungspolice Ihres Kindes einzureichen sowie die Konfession mitzuteilen.
Mütter- und Väterberatung
Für Eltern bietet das SoBZ die Mütter- und Väterberatung an. Das Angebot beinhaltet Telefonberatung, Hausbesuche und Beratungsnachmittage. Unter nachfolgendem Link erhalten Sie weitere Informationen zur Mütter- und Väterberatung: Sozial-BeratungsZentrum Region Willisau-Wiggertal (sobz-willisau-wiggertal.ch)
Familienzulagen
Haben Sie bereits Familienzulagen beantragt? Sie finden das Anmeldeformular unter nachfolgendem Link:
was-luzern.ch/familienzulagen
Eheschliessung / Eingetragene Partnerschaft
Die Ehen werden auf dem Zivilstandsamt geschlossen. Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der Ziviltrauung stattfinden. Am 26. September 2021 hat sich das Schweizerische Stimmvolk für die Ehe für alle ausgesprochen. Die Gesetzesänderung wurde durch den Bundesrat auf den 01. Juli 2022 in Kraft gesetzt. Ab Inkrafttreten wird es in der Schweiz nicht mehr möglich sein, neue eingetragene Partnerschaften einzugehen, von da an steht den jeweiligen Paaren einzig die Ehe offen. Bereits begründete eingetragene Partnerschaften bleiben weiterhin bestehen. Paare, die unter altem Recht eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können diese in eine Ehe umwandeln, indem beide Partnerinnen oder Partner eine Erklärung vor der Zivilstandsbeamtin/dem Zivilstandsbeamten ihrer Wahl abgeben. Auf Antrag kann die Umwandlungserklärung im Trauungslokal in Anwesenheit von Zeuginnen oder Zeugen in einer der Eheschliessung ähnlichen Zeremonie entgegengenommen werden.
Scheidung / Auflösung Partnerschaft
Für gerichtliche Trennungen, Scheidungen und Auflösungen von Partnerschaften ist das Bezirksgericht am Wohnort einer Partnerin/eines Partners zuständig.
Sterben
Das Teilungsamt ist zuständig für die Abwicklung von Erbschaftsfällen von Verstorbenen, die ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde hatten. Der Leitfaden führt und informiert Sie über die wichtigsten Punkte, welche nach dem Todesfall erledigt werden müssen.