Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern, sowie der Direkten Bundessteuer.

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, reichen Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein Gesuch um Fristerstreckung ein.

Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns für das jeweilige Steuerjahr vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen. Dafür danken wir Ihnen bestens.

Weitere Informationen sowie einen umfassenden Überblick über die Steuerpraxis im Kanton Luzern (Luzerner Steuerbuch) finden Sie auf der Internetseite der Kant. Steuerverwaltung Luzern unter steuern.lu.ch.

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