Abmeldung / Wegzug
Damit wir Sie aus dem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert vierzehn Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abmelden.
Wenn Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, bringen Sie den Ausländerausweis mit.
Wenn Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, bringen Sie den Ausländerausweis mit.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 062 747 01 20 | gemeindeverwaltung@roggliswil.ch |